Gleitschirmfliegen in der Flugschule Goeppingen
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AGB für Reisen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Teilnehmer
Es können alle Piloten teilnehmen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Alle Teilnehmer müssen den zusätzlichen beschriebenen Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet sein. Jeder Teilenehmer nimmt auf eigenen Verantwortung an der Reise teil. Der Startentscheid und die gesamte fliegerische Tätigkeit inklusive der Landung sind Sache der Reiseteilnehmer. Den Anordnungen der Reiseleiter/Fluglehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kursleiter sind berechtigt, Reiseteilnehmer, die erkennbar die erforderlichen obengenannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfülllen, zu Beginn und während der Reise ganz oder teilweise vom Flugprogramm auszuschließen.  

2. Leistungen des Veranstalters
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der Veranstaltung gemäß der im Reiseprogramm beschriebenen Dienstleistungen. Den Leitern von Veranstalungen bleibt es vorbehalten, das Fluggebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im vorgesehen Rahmen ablaufen kann, behält dich der Veranstalter vor, Ersatzporgramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Die Leiter der Touren sind geprüfte Fluglehrer. 

3. Haftung
Der Reiseteilnehmer trägt das Risiko möglicher Schäden selbst. Dies betrifft insbesondere Schäden, die er selbst zu verantworten hat. Kann durch Verschulden des Veranstalters die Leistung nicht wie im Vertrag versprochen erfüllt werden, oder ist die erbrachte Leistung gegenüber der vereinbarten eine minderwertige, so ist der Veranstalter dafür haftbar. Der Veranstalter behält sich aber das Recht vor, anstelle von Schadenersatz eine gleichwertige Ersatztleistung zu erbringen, die dem Reiseprogramm angepaßt ist. Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche bei Schäden durch höhere Gewalt. Gänzlich ausgeschlossen wird die Haftung des Reiseveranstalters für Transportunternehmungen (Flug-, Bus-, und Bahngesellschaft) da diese Haftung für Sachschäden, Diebstahl, Nichteinhaltung der Fahrzeiten in ihren eigenen Haftungsbestimmungen von vorneherein ausschließen. Wir empfehlen daher den Reiseteilnehmern im Bedarfsfalle eine zusätzliche Reiseversicherung zur Deckung der Schäden abzuschließen, die die Haftung des Veranstalters überschreiten. Wer einen haftungsbegründeten Schaden erlitten hat, hat diesen umgehend dem zuständigen Reiseleiter mitzuteilen und schriftlcih bestätigen zu lassen. Er hat seine Ersatzansprüche spätestens 4 Wochen nach der Beendigung der Reise geltend zu machen, andernfalls erlischt der Anspruch. Die Höhe des Schadensanspruches ist auf den Reisepreis begrenzt.

4. Anmeldung und Zahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter ist die Buchung für die Vertragsparteien verbindlich. Eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 100,-  Euro ist 8 Tage nach Rechnungseingang zu bezahlen, den Restbetrag spätestens 14 Tage vor Abreisedatum.

5. Programmänderungen
Änderungen des Reiseprogramms, Wechsel der Transportmittel oder Flugplanänderungen muß sich der Reiseveranstalter vorbehalten, soweit dies im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erfoderlich ist. Bei unvorhergesehenem Ausfall eines Führers, ist der Reiseveranstalter berechtigt die Reise abzusagen, falls kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann. Die Reisekosten werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Im Falle eines Rücktritts, muß uns dies schriftlich oder persönlich in unserem Büro mitgeteilt werden. Als Rücktrittsdatum gilt der Eingang der Rücktrittsmeldung an den Veranstalter. Wir berechnen folgende Stornierungskosten: Jede Stornierung verursacht uns Kosten. Daher berechnen wir eine generelle Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro. Bei Rücktritt später als 24 Tage vor Reisebeginn berechenen wir folgende Kosten:
24 -14 Tage vor der Reise 40 % des Reisepreises
14 - 1 Tage vor der Abreise 70 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später 100 % des Reisepreises
Zusätzlich werden die anfallenden Stornogebühren für Zimmer- und Flugreservierungen in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
Alle ausgeschriebenen Reisen können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten. Die geleisteten Zahlungen werden den Reiseteilnehmern vollständig zurückerstattet. 

8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist selbst für seinen Haftpflicht, Unfall- und Krankenversicherung, sowie die ordnungsgemäße Versicherung seiner Flugausrüstung verantwortlich. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir den Abschluß einer Krankenrücktransportversicherung (evtl. Auslandsschutzbrief).

9. Reisedokumente
Der Reiseteilnehmer ist für die Paß, Zoll, Visa- Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

10. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.


 

 


 
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