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Die Flüge des Gleitschirm-Piloten dürfen nur in festgelegten Zonen des gesetzlich geordneten Luftraums stattfinden. Verletzungen des Luftraums sind strafrechtlich relevant. Geschützte Gebiete in Deutschland sind sogenannte kontrollierte Lufträume, Flugbeschränkungsgebiete, Luftsperrgebiete und militärische Tiefflugzonen. Hinzu kommen auf internationaler Ebene ICAO-Lufträume der Klassen A-E. |