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In der Luftverkehrs-Ordnung ist festgelegt, dass ein Kunstflug mit Luftsportgeräten nicht erlaubt ist. Die Flugbetriebsordnung (FBO) hat ausgeführt, dass von einem Kunstflug gesprochen werden kann, wenn Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 90° um die Quer- oder Längsachse oder mit gegenläufiger Flügelanströmung (z.B. Trudeln) vorliegen. |