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Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hängegleiter und Gleitsegelführer, kurz APO, definiert alle für die Ausbildung und Prüfungen notwendigen Begrifflichkeiten. Davon ausgehend regelt die APO in mehreren Abschnitten die Bedingungen für den Erwerb von Lizenzen zum Führen von Gleitsegeln und weitere besondere Berechtigungen für spezielle Startarten und Passagierflüge. Im einzelnen werden Ablauf und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildungsteile spezifiziert, so u.a. die Zahl der für einen Lizenzerwerb erforderlichen Höhenflüge. Ferner werden in der APO Prüfungsbestandteile und dazugehörige Fragenkataloge erläutert und Nachweise der Flugpraxis definiert. |